Partizipation und Rechte der Kinder

Die Beteiligung der Kinder an allen sie betreffenden Entscheidungen wird als Grundrecht anerkannt. Die pädagogische Arbeit richtet sich an diesem Grundrecht aus.

Die Beteiligung der Kinder ist eine Voraussetzung für gelingende Selbstbildungsprozesse und die Entwicklung demokratischen Denkens und Handelns.

Im Regenbogen-Kindergarten sind die Rechte der Kinder verbindlich in unserer Verfassung durch das pädagogische Team festgelegt und durch die Elternschaft bestätigt. 

 

Die Verfassung beantwortet beispielsweise folgende Fragen:

Wer entscheidet, ob ich gewickelt werde?

Wer entscheidet, was ich im Garten anziehe?

Wer entscheidet, was und wieviel ich esse?

Wer entscheidet wo und mit wem ich spiele?

 


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